hier geht es zu der neuen Seite von nahverkehr-Info.de, mit Reiseinformationen
Der EU-Busfahrer 

Am 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Wer den Führerschein zukünftig auch gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben.
Grundqualifikation
In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt. In Österreich ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung über die
"Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer" (GWB) geregelt. Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis eines Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben. Diese Fahrer ("Besitzständler") müssen aber in der Zeit zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen.
Mit diesen Regelwerken wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht ungesetzt.

Grundvoraussetzungen
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Folgende Fahrerlaubnis der Füherscheinklassen werden in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
- Klasse C1 für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
- Klasse C1E für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und Anhänger über 750 kg z. G., max. Zugges.-Gew. 12 t),
- Klasse C für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
- Klasse CE für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger über 750 kg z. G.).
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B.rückwärtige Anfahren an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW), der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM" reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erlangt worden ist, wird im Führerschein der sogenannte Gemeinschaftscode 95 eingetragen. Dabei handelt es sich um eine harmonisierte Schlüsselzahl der Europäischen Union. Der Eintrag lautet in Deutschland: 95.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
1. Kenntnis der technischen Merkmale
2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
8. Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.
- Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen.
Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen.
- Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen
- Während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden
- Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen
Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:
1. Vorname + Name des Inhabers
2. Geburtsdatum und Geburtsort
3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
4. Bezeichnung der Behörde
5. Verwaltungs-Nummer
6. Führerscheinnummer
7. Seriennummer des Nachweises
8. Lichtbild des Inhabers
9. Unterschrift des Inhabers
10. Wohnort
11. Fahrzeugklassen
Trotz der erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre im Bereich der Qualifikation und Fortbildung stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Regelungen zur Qualitätssicherung der Tätigkeit von Berufskraftfahrern den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen können. Die gesellschaftlichen Anforderungen an einen sicheren Verkehr von Gütern und Personen erfordern zukünftig viel weiter gehende Kontrollmechanismen, um dem EU-Ziel der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten in Europa nahe zu kommen. Dazu gehört insbesondere die Zertifizierung sämtlicher europäischer Speditionen nach den gültigen EU-Normen, wobei das Transportsystem als Ganzes gleichgewichtig neben der individuellen Qualifikation und Kontrolle von Berufskraftfahrern zu stehen hat. Die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Berufskraftfahrer werden maßgeblich durch die Speditionsunternehmen gestaltet, die somit in die Verantwortung zu nehmen sind. Allerdings werden immer wieder irrationale (Kosten)-Argumente gegen die Qualitätssicherung vorgebracht, da der Nutzen - Effizienzsteigerung durch Qualitätssicherung - nicht ausreichend verstanden wird. Auch wird nicht erkannt, dass die fortlaufende Sicherung der Eignung des Berufskraftfahrers mit seinen individuellen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen für die Verkehrssicherheit und das Image des Berufsstandes von zentraler Bedeutung sind und Mängel in diesen Bereichen nicht durch kurzlebige Imagekampagnen aufzufangen sind. Beispiele belegen den grundlegenden Änderungsbedarf.
Quelle Wikipedia
Richtlinien, Verordnungen und verkehrsrechtliche Vorschriften zu dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Informationen zu dem neuen EU-Busfahrer (PDF-Datei)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) (PDF-Datei)
Verordnung zu dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV) (PDF-Datei)
EU-Richtlinie 2003/59/EG (PDF-Datei
Verordnung zum BKrFQG - Berufsausbildung - (PDF-Datei)
EU-Busfahrer - Die Informationsplattform der VDV-Akademie










