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Aufstellung von Fahrgastunterständen
Haltestellen sollten nach Möglichkeit mit einem Wetterschutz, wenn die örtlichen Gegebenheiten dieses zulassen, ausgestattet sein. Fahrgastunterstände werden an den unterschiedlichsten Haltestellenformen aufgestellt. Dabei sind mehrere bauliche Kriterien zu beachten:
- ausreichende Gehwegbreiten und Durchgangshöhen
- Freihalten der Radwegeflächen, Hauseingänge und der rückliegenden Fensterflächen
- der Sichtwinkel des abbiegenden Fahrzeugverkehres aus Ausfahrten bzw. Seitenstraßen
- Lage der unterirdischen Versorgungsleitungen
- die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke
Folgende Verordnungen / Richtlinien / Empfehlungen dienen als Grundlage:
- Landesbauordnung NRW
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- VDV - Vorschriften
- Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS - Ö und RAS - Q)
- Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/89)
- BO - STRAB, BO - KRAFT.
Nur Straßenbahnhaltestellen: Wird der Fahrgastunterstand in weniger als 4 m zur Gleisachse aufgestellt, ist dieser an dem Gleis zu erden und gleichzeitig gegen Streuströme zu sichern.
Nachfolgend sind die einzuhaltenden Richtwerte bei der Aufstellung von Fahrgastunterständen in Form von Abbildungen dargestellt.















