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Haltestellenplanung

Haltestellen sind unter gesetzlichen Vorgaben, Straßenverkehrsordnung , BO-Kraft bzw. BO-Strab einzurichten. Es ist weiter als erstrebenswert zu bezeichnen, alle Haltestellen niederflur- und behindertengerecht zu gestalten. Dabei sind ebenfalls gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten wie z. B. das Behindertengleichstellungsgesetz oder die Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS). Des Weiteren kommen noch Richtlinien-Normen für das barrierefreie Bauen hinzu. Für den Haltestellenausbau sind die folgenden Normen anzuwenden:

DIN 18024-1 Haltestelle, Bahnsteig

Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Bahnsteige dürfen einen Höhenunterschied von 3 cm zu den entsprechenden Fahrgasträumen nicht überschreiten (mindestens an einem Zugang). Einstiegstellen müssen taktil und optisch kontrastierend ausgebildet sein; Sitzgelegenheiten und Witterungsschutz auch für Rollstuhlbenutzer sind vorzusehen. Bewegungsflächen an Haltestellen dürfen nicht von Radwegen gekreuzt werden. An stark frequentierten, zentralen Bahnhöfen sind Sanitäranlagen nach DIN 18024-2 vorzusehen. Öffentliche Fernsprechstelle und Notrufanlage müssen auch durch Rollstuhlbenutzer angefahren und benutzt werden können. Die Bewegungsfläche beträgt 150 cm in Breite und Tiefe.

Bedienungselemente

z. B. an Geld- und Fahrkartenautomaten, Schaltern, Tastern, Briefeinwurf- und Codekartenschlitzen sowie alle Notrufschalter müssen anfahrbar und auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; Höhe von 85 cm, gleiches gilt auch für Ablageflächen. Sie dürfen nicht versenkt und scharfkantig sein. Durch taktil und optisch kontrastierende Gestaltung müssen sie leicht für blinde und sehbehinderte Menschen erkenn- und nutzbar sein. Sensortasten als ausschließliche Bedienungselemente sind nicht gestattet.

DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen

Bodenidikatoren im öffentlichen Verkehrsraum sind: Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Auffangstreifen, Begleitstreifen, Begrenzungs- und Schutzstreifen, Leuchtdichtekontrast mit hohen taktilen, akustischen und optischen Kontrast (Leuchtdichte und Farbe) zum angrenzenden Bodenbelag. Als taktile Orientierungshilfen müssen sie sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit, so dass sie sicher mit dem Langstock und dem Schuhwerk ertastet werden können. Vor Gefahrenstellen, Hindernissen und Richtungsänderungen müssen Bodenindikatoren rechtzeitig einen Warn- oder Aufmerksamkeitshinweis signalisieren. Gefahrenstellen und Hindernisse, auch vorübergehende, z.B. Baustellen, sind durch ertastbare Absperrungen zu kennzeichnen. Bodenindikatoren sind in durchlaufenden Streifen oder punktuell als rechteckige Felder zu verlegen.

Aufmerksamkeitsfelder sind durch Bodenindikatoren definierte Flächen, die z. B. auf Verzweigungen von Leitstreifen, Niveauwechsel sowie Fußgängerüberwege, Haltestellen, Bahnübergänge und Informationselemente aufmerksam machen.

Quellenverweis: Alle Richtlinien und Normen zum barrierefreien Bauen sind unter nullbarriere.de nachzulesen.

Einstufung zur gefährlichen Haltestelle nach §16 StVO

Simulation einer Haltestellenanfahrt mit Linienbusse, hier klicken

Planungsbeispiel für den Ausbau einer niederflurgerechten Bushaltestelle

Regel Bus-Abmessungen

Maße Schleppkurve Busse (PDF-Datei)

Querschnitt einer Bushaltestelle

Querschnitt einer Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand

Buskapstein (Formstein), geschliffener Bordstein, kann ohne Beschädigung der Busreifen angefahren werden

Winkelstein für Straßenbahnhaltestellen

Bodenidikatoren, taktile Leiteinrichtungen

Verlegestruktur taktiler Leiteinrichtungen an einer Bushaltestelle

Planungsbeispiel ZOB mit Sägezahnausbildung

Beispiel einer möglichen Zug-Ziel-Anzeige mit RBL (Rechnergestütztes Betriebsleitsystem) Unterstützung

Erklärung RBL - Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, hier klicken

Zug-Ziel Anzeiger Generator - hier klicken

Unterschiedliche Gestaltungsvarianten für den niederflurgerechten Haltestellenausbau

weitere Informationen zu dem niederflurgerechten Haltestellenausbau, hier klicken

Werkstatt Constantin, Rehabilitation und Integration für Menschen mit Behinderungen

Niederflur-Bushaltestelle als Kap-Lösung

Benötigte Verkehrsräume bei einer durchgehend freibleibenden Aufenthaltsfläche von 1,50 m im Haltestellenbereich

Weitere interessante Informationen zur Gestaltung von Haltestellen finden Sie hier

Barrierefrei NRW

Barrierefreier ÖPNV in Deutschland (PDF Datei)

Hier Fotos von der Bauphase des neuen ZOB Hattingen aus 2007

Aufstellung von Fahrgastunterständen

Bei der Aufstellung von Wetterschutzeinrichtungen an Haltestellen sind bezüglich der Durchgangsbreiten, Durchgangshöhen sowie Sichtdreieck die Richtlinien der RAS zu beachten. Des Weiteren ist die jeweilige Landesbauordnung des zuständigen Bundeslandes maßgebend. In NRW ist die Aufstellung von Fahrgastunterständen gemäß Landesbauordnung NRW § 65 genehmigungsfrei.

Details zur Aufstellung von Fahrgastunterständen, hier klicken

Hier ein paar Beispiele von Fahrgastunterständen die an Bus- und Straßenbahnhaltestellen aufgestellt werden können

Fahrgastunterstände mit Solarbeleuchtung

Universal einsetzbar, auch dort wo keine oder nur mit großen Aufwand herzustellende Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Versorgungsnetz besteht. Vorteil: keine Stromverbrauchskosten, kein Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz erforderlich. Nachteil: höherer Wartungsaufwand (Akkus, Solarzellen), Vandalismusanfällig.

Katalog-Beispiele

Systemzeichnung

Veltins-Arena

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